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Urteil zur Klage auf Erteilung einer Ersatzschulgenehmigung für die Freie Waldorfschule Emmendingen zum Zweck der integrativen Beschulung

Datum: 24.04.2009

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 24.04.2009

Mit Urteil vom 25.03.2009 - 2 K 1638/08 -, das inzwischen zugestellt worden ist, hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg einer Klage des Trägers der Freien Waldorfschule Emmendingen auf Erteilung einer Ersatzschulgenehmigung zur integrativen Beschulung von geistig behinderten Schülerinnen und Schülern in den Klassen 1 bis 12 seiner Schule stattgegeben. Die Klage auf Feststellung, dass eine solche Genehmigung bereits erteilt sei, wurde abgewiesen. Die wesentliche Begründung wurde bereits in der Pressemitteilung vom 26.03.2009 dargestellt.

Das vollständige (anonymisierte) Urteil kann in Bälde auf der Homepage des Gerichts unter der Rubrik „Entscheidungen“ abgerufen werden; auf Anforderung wird die Enscheidung vorab auch per E-Mail übersandt.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beteiligten können innerhalb eines Monats  nach Zustellung des Urteils Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

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