Navigation überspringen

Vorläufige Dienstenthebung des Bürgermeisters von Kappel-Grafenhausen rechtswidrig

Datum: 13.07.2007

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 13.07.2007

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts hat auf Antrag des Bürgermeisters von Kappel-Grafenhausen u.a. die durch das Landratsamt Ortenaukreis verfügte vorläufige Dienstenthebung und die Untersagung des Betretens der Diensträume aufgehoben (Beschluss vom 12.7.2007 -DL 10 K 6/07-).

Das Gericht hat sich im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt:

Die vorläufige Dienstenthebung konnte keinen Bestand haben. Das Gericht konnte seiner Prüfung nur einen Teil der dem Beamten gemachten Vorwürfe zugrunde legen, denn bezüglich der überwiegenden Zahl der Vorwürfe hatte das Landratsamt das Disziplinarverfahren nicht wirksam eingeleitet. Im Übrigen waren die Vorwürfe im Wesentlichen zu unbestimmt, so dass sich ein Disziplinarvergehen nicht feststellen ließ.

Die Behörde hat das ihr nach der Landesdisziplinarordnung eingeräumte Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt. Dem Bürgermeister kann eine Verletzung seiner Pflichten nach derzeitigem Stand teilweise schon nicht nachgewiesen werden. Es besteht zwar der hinreichende Verdacht, dass der Beamte auch einzelne Dienstvergehen begangen hat. Die Kammer geht jedoch nicht davon aus, dass diese die Entfernung aus dem Dienst erfordern. Vielmehr dürfte eine Gehaltskürzung eine ausreichende Ahndung darstellen.

Auch soweit das Landratsamt geltend gemacht hatte, die vorläufige Dienstenthebung sei erforderlich, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, konnte die Kammer dem nicht folgen, weil die angeführten Vorwürfe nicht wirksam ins Verfahren eingeführt und überdies zu unbestimmt oder nicht nachgewiesen waren.

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim - Disziplinarsenat - kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde eingelegt werden.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.