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Hinweis auf drei Gerichtstermine am 15.01.2015

Datum: 14.01.2015

Kurzbeschreibung: 
- Gaststättenerlaubnis für Diskothek „Le Cathédral“ in Freiburg ?
- Denkmalschutz in der Gartenstadt : Müssen Fenster weiß sein ?
- Baunachbarklage gegen Studentenappartment in Zähringerstraße



Am

Donnerstag, 15. Januar 2015, um 9:30 Uhr

im

Verwaltungsgericht Freiburg,

Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528

verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts mündlich über die Klage (4 K 2150/13) eines Nachbarn gegen eine von der beklagten Stadt Freiburg dem beigeladenen Betreiber erteilte Gaststättenerlaubnis für den Betrieb einer Diskothek („Le Cathédral“) in Freiburg (Oberlinden), wo früher die bekannte Diskothek „Le Caveau“ betrieben wurde.

Im vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte die 4. Kammer einen Antrag des Betreibers gegen die Stadt Freiburg auf Anordnung des Sofortvollzugs der Gaststättenerlaubnis abgelehnt (Beschluss vom 2.5.2014 - 4 K 495/14; siehe dazu die Pressemeldung vom 7.5.2014 - www.vgfreiburg.de > Pressemitteilungen > 2014).


Um 11:00 Uhr verhandelt die Kammer mündlich über eine Klage gegen eine denkmalschutzrechtliche Auflage, mit der ein weißer Anstrich der Fenster eines Hauses in der Gartenstadt in Freiburg angeordnet wurde.

Und um 14:15 Uhr verhandelt die Kammer mündlich über eine Baunachbarklage gegen die Baugenehmigung, die von der Stadt Freiburg für das (mittlerweile schon errichtete) Studentenappartmenthaus in der Zähringerstraße/Ecke Tullastraße in Freiburg erteilt wurde.

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