Navigation überspringen

Jahresbericht 2014 des VG Freiburg

Datum: 18.03.2015

Kurzbeschreibung: PM  18.03.2015

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auch im Jahr 2014 eine Vielzahl von Verfahren aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten entschieden. Hervorzuheben ist die große Zahl von Entscheidungen in Asylverfahren, die im Jahr 2014 stark zugenommen haben.

Zu nennen sind außerdem Entscheidungen von kommunalpolitischer Bedeutung. So entschied das Verwaltungsgericht Freiburg etwa, dass die nach Ablehnung eines Bewerbers durchgeführte Bürgermeisterwahl in Rickenbach nicht wiederholt werden muss. Die Klage des abgelehnten Bewerbers wies es mit Urteil vom 27.05.2014 (3 K 750/13) ab. Mit Beschluss vom 03.06.2014 (3 K 1317/14) gab es dem Eilantrag des Landkreises Waldshut statt und ermöglichte damit die Durchführung der Wahl des Landrats am 04.06.2014, nachdem das Regierungspräsidium Freiburg zuvor als Kommunalaufsichtsbehörde den Landkreis angewiesen hatte, den Termin vom 04.06.2014 aufzuheben und einen neuen Wahltermin so festzusetzen, dass der am 25.05.2014  neu gewählte Kreistag die Möglichkeit habe, die Landratswahl durchzuführen. Mit Beschluss vom 07.08.2014 (5 K 1706/14) entschied das Gericht, neu geplante Mountainbike-Anlagen in Kirchzarten im Hexenwäldele widersprächen nicht dem Bürgerentscheid vom März 2013.

Auch Entscheidungen der Stadt Freiburg standen wieder auf dem Prüfstand. So verpflichtete das Verwaltungsgericht die Stadt, ihre für die Marktzulassung zuständige Wirtschaft-Touristik- und Messe GmbH (FWTM) anzuweisen, erneut über den Antrag eines Bewerbers auf Zulassung seines Glühweinstands zum Freiburger Weihnachtsmarkt zu entscheiden (Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14). Keinen Erfolg hatte der Eilantrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das „Gasthaus Schiff“ (Beschluss vom 30.10.2014 - 4 K 1804/14 ‑). Auch der Betrieb von Gaststätten war Gegenstand gerichtlicher Überprüfung. So bestätigte das Gericht die wegen Lärmbeschwerden von Nachbarn gegenüber der Gaststätte „Kiez 57“ verhängte Sperrzeitverlängerung (Beschluss vom 04.04.2014 - 4 K 368/14 -).  Den Eilantrag des Betreibers der geplanten Diskothek „Le Cathédrale“ in Freiburg (Oberlinden), der trotz einer von einem Nachbarn erhobenen Klage sofort von der ihm durch die Stadt Freiburg erteilten Gaststättenerlaubnis Gebrauch machen wollte, wies es ab (Beschluss vom 02.05.2014 - 4 K 495/14 -).

Urteile zum Schulrecht stießen ebenfalls auf das Interesse in der Öffentlichkeit. So beanstandete das Verwaltungsgericht die Korrekturpraxis bei Abiturprüfungen (Urteil vom 29.01.2014 - 2 K 1145/13 -). Keinen Erfolg hatte die Klage der Gemeinde Lenzkirch auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Urteil vom 09.12.2014 - 2 K 587/14 -).

Im Jahr 2014 erledigten 24 Richterinnen und Richter insgesamt 2803 Verfahren und damit etwas mehr als im Vorjahr. Dennoch stieg der Bestand an Verfahren um 18,2 % an. Dies ist auf die hohe Zahl von Asylverfahren zurückzuführen. Insgesamt gingen 1.526 neue Klagen und Eilanträge in Asylverfahren ein. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 70 % dar. Die Zahl der Neueingänge insgesamt (Asylverfahren und allgemeine Verwaltungsrechtssachen) stieg um 14 % auf 3.134 Verfahren an. Die Zahlen im Einzelnen ergeben sich aus der anliegenden Tabelle. Hauptherkunftsländer der Asylkläger waren die Länder des ehemaligen Jugoslawiens sowie Gambia, Pakistan, Syrien und Nigeria.

Folgende derzeit anhängige Verfahren könnten für die Öffentlichkeit von Interesse sein:

Winterbetrieb der „Sauschwänzlebahn“

(1 K 95/15)

Mit dem Eilantrag wendet sich der Betreiber der Museumsbahn bei Blumberg gegen die Untersagung des Bahnbetriebs im Zeitraum vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Untersagungsverfügung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis ist zum Schutz eines großen Vorkommens verschiedener Fledermausarten ergangen.

(Der Entscheidungstermin steht noch nicht fest)

Philosophie-Professor: Später in den Ruhestand?

Mit Eilantrag (1 K 238/15) sowie Klage (1 K 614/15), gerichtet gegen das Land Baden-Württemberg, will ein beamteter Hochschullehrer, der Inhaber der Professur für Philosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist und mit Ablauf des 31.03.2015 in den Ruhestand treten würde, ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand erreichen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat dies im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität sehe eine Wiederbesetzung der Professur mit dem Schwerpunkt „Neuzeit und Moderne“ nicht mehr vor. Der Antragsteller bestreitet, dass damit dienstliche Interessen, die dem Hinausschieben des Ruhestands entgegenstehen könnten, begründet werden können.

(Der Entscheidungstermin steht noch nicht fest.)

Widerruf der staatlichen Anerkennung für die Gustav-Siewerth-Akademie

(1 K 1098/13)

Die Gustav-Siewerth-Akademie in Weilheim-Bierbronnen (Landkreis Waldshut) ist eine private wissenschaftliche Hochschule mit katholischer Ausrichtung. Sie klagt gegen den Widerruf der 1988 erfolgten staatlichen Anerkennung, den das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg damit begründet hat, der Akademie  fehle die erforderliche nachhaltige Hochschulstruktur.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)

„Spiel mit dem Feuer“ - Ersatz von Feuerwehrkosten?

(2 K 4/14)

In diesem Verfahren wendet sich der Kläger gegen seine Heranziehung zu Feuerwehrkosten, die aus Anlass des Brandes eines Firmengebäudes in Gengenbach im Jahre 2012 entstanden waren. Ursache des Brandschadens war ein brennendes Stück Papier, das in einen als Altpapierlager verwendeten Holzcontainer geworfen worden war. Durch den hieraus resultierenden Brand wurde zunächst der Container beschädigt; anschließend barsten die Scheiben eines unmittelbar daneben befindlichen Firmengebäudes, so dass die Flammen auch in das Gebäudeinnere dringen konnten. Der Gesamtschaden belief sich auf 40.000,00 €, die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr auf ca. 3.700,00 €. - Der Kläger ist Vater eines zum Tatzeitpunkt zwölfjährigen Jungen, der sich mit seinem damals dreizehnjährigen Freund in der Nähe des Brandherds befand. Zumindest einer der beiden Jungen, die sich nun gegenseitig beschuldigen, den Brand verursacht zu haben, war im Besitz eines Feuerzeugs. Die Stadt Gengenbach fordert nun vom Kläger die Hälfte der Feuerwehrkosten.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich am 07.05.2015)

Rundfunkbeitrag

(2 K 588/14)

Die Klage betrifft die Frage, ob ein Rundfunkbeitrag auch für eine eigen genutzte Zweitwohnung erhoben werden kann.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)

Kunstwerk innerhalb eines Kreisverkehrs?

(2 K 1479/14)

Die Stadt Mahlberg wendet sich gegen eine Anordnung des Landratsamts Ortenaukreis, die Installation einer Stahlplatte mit einem Pfeifenlogo auf der Mittelinsel eines Kreisverkehrs am südlichen Ortsrand von Mahlberg zu beseitigen. Das Landratsamt ist auf der Grundlage von Richtlinien für die Anlage von Landstraßen der Auffassung, dass die als Kunstwerk verarbeitete Stahlplatte nicht nachgiebig gestaltet und daher als starres Hindernis außerordentlich gefährlich sei. Der Abbau sei daher erforderlich, um die Verkehrssicherheit des Kreisverkehrs in diesem Bereich wiederherzustellen. Dies wird von der Stadt Mahlberg, die sich auch auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht im Sinne von Art. 28 Abs.2 GG beruft, bestritten.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)

Ergänzungsbeschluss zum Rückhalteraum Elzmündung

(2 K 63/15 und 2 K 72/15)

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte mit Urteilen vom 31.07.2010 in mehreren Verfahren den Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung vom 20.12.2007 (Teil des sog. integrierten Rheinprogramms) teilweise für rechtswidrig und deshalb nicht vollziehbar erklärt, weil es an der erforderlichen Prüfung der Möglichkeit einer Beeinträchtigung der besonders geschützten Arten der bauchigen und schmalen Windelschnecken sowie der erforderlichen ordnungsgemäßen Abschätzung eines Risikos der Flutungen für das Trinkwasserschutzgebiet Ottenheim und für Bereiche der Bebauung der Teilorte Allmannsweier und Ottenheim gefehlt habe. Im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen. Nachdem die Rechtsmittel gegen die klagabweisenden Urteile ohne Erfolg geblieben waren, hat das Landratsamt Ortenaukreis im Hinblick auf die seinerzeit festgestellten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses einen Ergänzungsbeschluss vom 20.11.2014 bekanntgegeben. Gegen diesen Beschluss haben neben einer Vielzahl von Klägern auch eine Bürgerinitiative sowie die Gemeinde Schwanau am 15.01.2015 Klage erhoben. In diesem Verfahren wird es im Wesentlichen um den Trinkwasserschutz und den Grundwasserschutz der Teilorte Allmannsweier und Ottenheim gehen. Eine Klagebegründung liegt noch nicht vor. Die Kammer geht davon aus, dass sowohl die Begründung der Klage als auch deren Erwiderung bis zum Spätsommer 2015 vorliegen wird und sodann eine Entscheidung noch in diesem Jahr erfolgen kann.

Klagen des Ex-Bürgermeisters Moosmann

3 K 2009/12: Der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzte ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Rickenbach begehrt mit der Klage die Anerkennung weiterer Dienstunfälle.

3 K 1995/13: Der Kläger begehrt die Übernahme von Heilbehandlungskosten im Wege der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge aufgrund der Anerkennung von Dienstunfällen.

3 K 1187/14: Der Kläger will die Zahlung eines erhöhten Ruhegehalts mit der Begründung erreichen, die Dienstunfähigkeit sei auf einen Dienstunfall bzw. mehrere Dienstunfälle zurückzuführen.

(Termin zur mündlichen Verhandlung in diesen drei Verfahren: voraussichtlich Sommer/Herbst 2015)

DL 8 K 2756/14: Gegenstand dieses Verfahrens ist eine Disziplinarverfügung über die Aberkennung des Ruhegehalts.

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)

Rückforderung von Zuschüssen für Straße zum Europa-Park Rust

(3 K 2101/13)

Mit der Klage wandte sich der Ortenaukreis gegen einen Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg, mit dem die Bewilligung von Fördergeldern in Höhe von 1.625.360,-- € zurückgenommen wurde. Nach einer Teileinigung zwischen den Beteiligten im September 2014 ist nur noch die Bewilligung von Straßenbauzuschüssen für die bereits gebaute Richtungswechselanlage beim Europapark i.H.v. 617.200,- EUR im Streit.

(Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt)

Zensus 2011

(3 K 966/14)

Die Stadt Emmendingen wendet sich mit der Klage gegen die durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg getroffene Feststellung ihrer beim Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahl, die um ca. 1.000 unter der aufgrund der Volkszählung 1987 fortgeschriebenen Einwohnerzahl liegt. Sie macht insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Zensusgesetzes 2011 geltend. Das Verfahren ist eines von vier Pilotverfahren in Baden-Württemberg. Beim Verwaltungsgericht Freiburg sind 33 weitere Verfahren von Gemeinden und Städten gegen die jeweiligen Feststellungsbescheide anhängig. Diese Verfahren ruhen im Hinblick auf das Verfahren der Stadt Emmendingen.

(Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf 05.05.2015, 10.30 Uhr.)

Schweinezuchtanlage bei Bad Dürrheim

(3 K 1521/14)

Der Kläger begehrt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schweineaufzucht mit 1.362 Sauenplätzen sowie 5.544 Ferkelplätzen. Das Regierungspräsidium hatte den  Antrag mit der Begründung abgelehnt, dem Vorhaben stehe eine von der Stadt Bad Dürrheim im Hinblick auf den Bebauungsplan-Entwurf „Bebauungsplan zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Bereich der Ostbaar“ erlassene Veränderungssperre entgegen. Nachdem ein vom Kläger gestellter Normenkontrollantrag inzwischen vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der Begründung zurückgewiesen wurde, die Veränderungssperre sei rechtmäßig, verfolgt er seine Klage weiter.

(Termin zur mündlichen Verhandlung: 16.06.2015, 11.30 Uhr)

Probebohrungen für Geothermieanlage

(3 K 1674/14)

Mit der Klage wendet sich die Stadt Kehl gegen die mit Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 11.07.2013 erfolgte bergrechtliche Zulassung eines Hauptbetriebsplans für Probebohrungen im Hinblick auf die von der Fa. Geysir Europe GmbH geplante Nutzung von Erdwärme im Geothermieprojekt Neuried. Die Zulassung ist befristet bis 31.12.2014. Über den von der GmbH bereits beim Regierungspräsidium gestellten Antrag auf Verlängerung des Plans wurde bislang noch nicht entschieden. Derzeit wird noch eine mehrere Monate in Anspruch nehmende UVP-Vorprüfung durchgeführt.

(Mündliche Verhandlung möglicherweise Ende 2015)

Zurückstellung eines Antrags auf Errichtung von fünf Windenergieanlagen

(3 K 517/15)

Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geht es um die Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Immendingen. Die Windenergie Süd GmbH & Co. KG begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Zurückstellungsentscheidung, nachdem das Landratsamt Tuttlingen die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Dabei wird auch der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Dürrheim und des Gemeindeverwaltungsverbands Immendingen-Geisingen angegriffen, der derzeit erstellt wird.

(Der Entscheidungstermin steht noch nicht fest)

Klage gegen Baugenehmigung für Fußballschule des SC Freiburg

(4 K 80/14)

Der Inhaber eines Waldkurbadbetriebs wendet sich gegen die dem SC Freiburg e.V. erteilte Baugenehmigung für die in der Nachbarschaft befindliche Freiburger Fußballschule.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2015)

Polizeirechtliche Anordnungen gegenüber „Fußballfans“

(4 K 3074/14, 4 K 13/15, 4 K 143/15, 4 K 144/15)

Mit den Klagen begehren den Freiburger „Ultras“ zugerechnete „Fußballfans“ die gerichtliche Feststellung, dass von der Stadt Freiburg ihnen gegenüber für mehrere Wochen oder Monate verhängte Aufenthalts- und Betretungsverbote an Spieltagen der 1. und 2. Mannschaft des SC Freiburg rechtswidrig gewesen seien.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2015)

Streit im Abwasserverband Mittleres Wiesental

(4 K 622/14)

Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Klage der Gemeinde Kleines Wiesental gegen den Abwasserverband Mittleres Wiesental, dem die Gemeinde Kleines Wiesental beigetreten ist. Die Gemeinde wendet sich darin gegen die Verbandsumlage, die sie benachteilige, weil sie wegen ihres großen Gemeindegebiets einen deutlich höheren Eintrag von sog. Fremdwasser aufweise und dies zu einer deutlich höheren Verbandsumlage pro Kopf ihrer Einwohner führe, als das bei den anderen Mitgliedsgemeinde des Abwasserverbands der Fall sei.

(Termin zur mündlichen Verhandlung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2015)

Planfeststellungsbeschluss Umfahrung Staufen

Mit vier Klagen wenden sich der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (5 K 835/14) und insgesamt 6 Privatpersonen (5 K 812/14, 5 K 836/14 und 5 K 837/14) gegen den rund 870 Seiten umfassenden  Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Freiburg für die ca. 4,2 km lange Ortsumfahrung Staufen.

(Termin zur mündlichen Verhandlung: 25.03.2015, 9.30 Uhr; Ort: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Großer Sitzungssaal)

Rückführung von Asylbewerbern nach Ungarn?

In mehreren Verfahren begehren die Kläger (u. a. aus Afghanistan und Togo) die Aufhebung von Bescheiden des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, mit denen ihre Abschiebung nach Ungarn angeordnet wurde. Die Kläger haben in Ungarn teils erfolglos, teils mit Erfolg Asyl beantragt, sind dann aber in die Bundesrepublik Deutschland weiter gereist und haben hier erneut Asyl beantragt. Das Bundesamt  hat ihre Asylanträge als unzulässig abgelehnt und ihre Abschiebung nach Ungarn angeordnet, weil Ungarn nach der sog. Dublin-II-Verordnung für ihr Asylverfahren zuständig sei bzw. ihnen sogar schon einen Schutzstatus eingeräumt habe. Das Verwaltungsgericht hat Anträgen der Kläger auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, weil es Anhaltspunkte für systemimmanente Mängel des Asylverfahrens, für Verhaftungen von Asylbewerbern in zu weitem Umfang und für eine völlig unzureichende Unterstützung von Asylbewerbern mit Schutzstatus in Ungarn gebe. Zur Aufklärung des Sachverhalts hat das Gericht Auskünfte des UNHCR und des Auswärtigen Amtes eingeholt.

(Termine zur mündlichen Verhandlung sind noch nicht bestimmt.)

Turban statt Helm?

(6 K 2929/14)

Der Kläger gehört der Religion der Sikhs an und begehrt die Befreiung vom Tragen eines Schutzhelmes für Krafträder. Er macht geltend, die Helmpflicht verletze ihn in seiner Religionsfreiheit. Der Turban dürfe in der Öffentlichkeit nicht abgenommen werden, da ein Sikh ansonsten seiner Religion abtrünnig werden würde. Da die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften eine Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen vorsähen, müsse dies erst recht für religiöse Gründe gelten. Die Straßenverkehrsbehörde sieht den Eingriff in die Religionsfreiheit  als verfassungsrechtlich gerechtfertigt an. Die Helmtragepflicht bestehe nicht nur im Eigeninteresse des Kraftradfahrers. Denn Unfälle mit schweren Kopfverletzungen hätten auch weitreichende Folgen für die Allgemeinheit (z.B. durch Einsatz der Rettungsdienste, ärztliche Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen, Versorgung von Invaliden).

(Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht absehbar)

Da sich die oben genannten Verhandlungstermine noch ändern können, sollte kurz vorher bei der Pressestelle nachgefragt werden, ob sich Änderungen ergeben haben.

 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.