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Hinweis auf Gerichtstermin am 10.10.2018

Datum: 28.09.2018

Kurzbeschreibung: PM 28.09.2018

Pressemitteilung vom 28. September.2018



Nachbarklage wegen Lärms auf dem Augustinerplatz



Hinweis auf Gerichtstermin:



Am

Mittwoch, den 10. Oktober 2018, um 10:00 Uhr

im Verwaltungsgericht Freiburg,

Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,





wird die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Klagen von zwei Anwohnern des in der Altstadt Freiburgs gelegenen Augustinerplatzes verhandeln.



Mit ihrer im März 2016 beim Verwaltungsgericht eingereichten Klage begehren die Anwohner das Einschreiten der Stadt Freiburg gegen nächtlichen Lärm auf dem Augustinerplatz. Sie stützen sich auf die städtische Polizeiverordnung und fordern die beklagte Stadt auf, das Abspielen lauter Musik und das Musizieren zu Nachtzeiten, das Nächtigen sowie Feuermachen zu verhindern und insgesamt den Schutz der Nachtruhe jedenfalls ab 24:00 Uhr zu gewährleisten.



Nachdem die Beteiligten ihre schriftlichen Stellungnahmen eingereicht hatten und bei einem Gerichtstermin im März 2017 eine gütliche Beendigung des Rechtsstreits erörtert worden war, hat das Gericht mit Beschluss vom 03.05.2017 die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Landesanstalt für Umweltschutz (LUBW) in Auftrag gegeben. Die LUBW hat daraufhin im Zeitraum vom 26.06.2017 bis 27.08.2017 Lärmmessungen durchgeführt. Inzwischen liegt das Lärmgutachten vom 23.02.2018 vor und die Beteiligten haben schriftlich hierzu Stellung genommen.





 

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