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Gruppenpraktikum

Jedes Frühjahr (allerdings nicht 2010) bietet das Verwaltungsgericht Freiburg ein vierwöchiges Gruppenpraktikum für Studierende der Rechtswissenschaften an, das als „Praktische Studienzeit“ nach § 5 JAPrO anerkannt wird. Das Praktikum soll die Bedeutung des Rechts im Rechtsleben veranschaulichen und das Verständnis für die sozialen Bedingungen und Auswirkungen des Rechts sowie für das Verhältnis von materiellem Recht und Verfahrensrecht erleichtern. Informationen über die Praktika beim Landgericht, Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft Freiburg finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Freiburg (www.amtsgericht-freiburg.de).

Im Rahmen des beim Verwaltungsgericht durchgeführten Gruppenpraktikums werden Sie in gemeinsamen Veranstaltungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem einen Überblick über den Ablauf eines Klage- bzw. Antragsverfahrens, über Verfahrensgrundsätze und die unterschiedlichen Rechtsgebiete erhalten sowie an Kammerverhandlungen teilnehmen. Sie werden ferner einer Richterin bzw. einem Richter zugewiesen, um einen genaueren Einblick in öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten und die verwaltungsrichterliche Tätigkeit gewinnen zu können.

Das Praktikum beim Verwaltungsgericht richtet sich vor allem an Studierende ab dem 5. Semester. Bei der Entscheidung über die Zulassung zum Praktikum werden neben dem besuchten Semester und der Universität auch der Tag des Eingangs der Bewerbung berücksichtigt werden.

Für nähere Informationen steht Ihnen Richterin am VG Prisca Schiller zur Verfügung (0761) 7080 843.

Bitte beachten Sie, dass diese E-Mailadresse    schiller@vgfreiburg.justiz.bwl.de ausschließlich für Informationen zu dem Gruppenpraktikum verwendet werden kann.