Geschichte und Gebäude
Durch Landesverordnung des damaligen Landes Baden über den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 30. März 1947 wurden in Baden drei Verwaltungsgerichte erster Rechtsstufe, nämlich in Freiburg, Konstanz und Baden-Baden geschaffen. Mit Ausführungsverordnung vom 16. Januar 1948 wurde dem „Verwaltungsgericht erster Rechtsstufe in Freiburg“ die Zuständigkeit für die Landkreise Freiburg, Neustadt, Müllheim, Lörrach, Emmendingen, Lahr, Offenburg und Wolfach sowie den Stadtkreis Freiburg übertragen. Im Jahr 1958 wurde in Baden-Württemberg durch Gesetz über die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für jeden der vier Regierungsbezirke ein Verwaltungsgericht eingerichtet; dadurch wurde das Verwaltungsgericht Freiburg für den Regierungsbezirk Südbaden zuständig. Das Verwaltungsgericht Freiburg, dessen Geschäftsstelle sich zunächst im Gebäude des Landratsamts Freiburg in der Fürstenbergstraße befand und dessen Aufgaben 1948 zeitweise durch die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts in Baden-Baden erledigt wurden, erhielt seine ersten eigenen Räume in Freiburg Ende 1949 im Gebäude Zasiusstraße 35/1. Nach mehreren Umzügen konnte 1958 das Gebäude Dreisamstraße 9 bezogen werden, zu dem 1978 der Anbau Dreisamstraße 9 a sowie zeitweise eine Außenstelle in der Talstraße und 1992 in der Basler Straße hinzu kamen. Seit Dezember 2001 ist das Verwaltungsgericht in einem an der Stelle des früheren Kepler-Gymnasiums, von dem nur noch der Turm steht, neu errichteten Gebäude in der Habsburgerstraße 103 - 105 untergebracht. Nach anfänglich nur wenigen Kammern und Richtern, die schwerpunktmäßig noch mit Rechtsmaterien insbesondere aus dem Kriegsfolgenrecht beschäftigt waren, wurde das Verwaltungsgericht Freiburg im Laufe der Zeit, insbesondere wegen der Umverteilung der Asylverfahren auf alle Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg, personell erheblich verstärkt und zählte zwischenzeitlich zehn Kammern. Mittlerweile ist die Zahl der Asylverfahren wieder erheblich zurückgegangen. Die Verlagerung der Zuständigkeit für Sozialhilfeverfahren auf die Sozialgerichte zum 01.01.2005 führte zu einem weiteren Rückgang der Arbeitsbelastung. Dieser Rückgang hatte auch eine Verringerung der Personalkapazität zur Folge. Derzeit (Stand: 01.01.2009) sind beim Verwaltungsgericht nur noch sechs Kammern mit insgesamt 25 Richterinnen und Richtern (teilweise in Teilzeit) eingerichtet. Daneben sind 25 weitere Beschäftigte (ebenfalls teilweise in Teilzeit) tätig. Jede Kammer bearbeitet Verfahren aus einem Stadt- oder Landkreis sowie spezielle Sachgebiete. Zugleich sind alle Kammern auch für Asylverfahren zuständig, die nach Ländern verteilt werden.
