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Verwaltungsgerichtliche Praxis

 

Die Dreizehnte Veranstaltungsreihe "Verwaltungsgerichtliche Praxis" des Verwaltungsgerichts Freiburg hat vom 24.02.2010 bis zum 24.03.2010 stattgefunden. Die nächst Veranstaltung wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WS 2010/11 und dem SS 2011 durchgeführt werden.

Zielgruppe der Veranstaltung sind diejenigen Studierenden, die sich in der Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen befinden. Ihnen werden praktische Fälle aus den das Öffentliche Recht im Examen bestimmenden Rechtsgebieten insbesondere des Bau-, Kommunal- und Polizeirechts vorgestellt, die neben materiell-rechtlichen auch verwaltungs- wie gerichtsverfahrensrechtliche Fragen beinhalten. Die bislang besprochenen Fälle (und Lösungsskizzen) ab dem Jahr 2002 finden sich auf der Homepage. Daneben werden sie seit dem Jahr 1999 (damals im Blick auf die Veranstaltungsreihe 1998) regelmäßig als Sonderbeilage zu Heft 4 der "Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg" veröffentlicht, zuletzt im April 2009 für die Veranstaltungsreihe des Jahres 2008 und - aus Anlass des 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstags vom 5. - 7. Mai 2010 in Freiburg - für die Besprechungsfälle des Jahres 2009 ausnahmsweise abweichend in Heft 5/2010.

Die Fälle werden jeweils im Rahmen einer Doppelstunde durch eine Verwaltungsrichterin oder einen Verwaltungsrichter besprochen. Alle Richterinnen und Richter sind oder waren Angehörige des Verwaltungsgerichts Freiburg; sie sind zum großen Teil zugleich Prüferin bzw. Prüfer für das öffentliche Recht in der Ersten juristischen Staatsprüfung in Freiburg. Die von ihnen ausgearbeiteten Lösungshinweise erheben nicht den Anspruch, durchweg einen bis ins Detail ausgearbeiteten Lösungsweg aufzuzeigen, sondern sie wollen im Sinne eines Leitfadens der bzw. dem fortgeschrittenen Studierenden, die/der sich bereits mit dem öffentlichen Recht beschäftigt hat und den Gutachtenstil beherrscht, einen Eindruck von der Vielfalt und von dem Facettenreichtum der Falltypen, ihrer Bandbreite und ihren Differenzierungen vermitteln, ohne stets eine rundum fertige Lösung zu bieten. Denn im Vordergrund soll nicht das Ergebnis als solches stehen, sondern der Weg und die Überlegungen, die im Rahmen der Fallbearbeitung zu ihm führen. Für diejenigen, die sich noch intensiver mit dem öffentlichen Recht beschäftigen möchten, ist eine Literaturauswahl zusammengestellt worden, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird und über die Homepage abgerufen werden kann.

Die Besprechungsfälle stellen jeweils in sich abgeschlossene Einheiten dar und bauen nicht aufeinander auf. Auch einzelne Veranstaltungen können daher problemlos besucht werden.