Neben der Gründung einer Qualitätskommission, die aus Angehörigen der Richterschaft und des Unterstützungsbereichs besteht und diesen Fragen nachgeht, haben sich in den letzten Jahren zu dem selben Zweck Gesprächskreise etabliert, in denen die Richterschaft gemeinsam mit Behörden und Rechtsanwaltschaft erörtert, wie die Zusammenarbeit im Interesse eines reibungslosen Verfahrensablaufs verbessert werden kann. Die Gesprächskreise haben regelmäßig wertvolle Hinweise und Verbesserungsvorschläge zum Ergebnis; der letzte Gesprächskreis hat am 8.Oktober 2007 stattgefunden.
Um darüber hinaus ein noch vollständigeres Bild von der Arbeit des Verwaltungsgerichts Freiburg aus der Sicht seiner "Kunden" zu erhalten, wurde Anfang 2005 eine schriftliche Befragung von Rechtsanwälten/-innen und Behördenvertretern/ innen durchgeführt. Insgesamt wurden 145 Rechtsanwälte, die überwiegend in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen (VRS) oder in Asylsachen tätig sind, sowie 73 Behörden, insgesamt also 218 Adressaten angeschrieben. 156 Fragebögen wurden zurückgesandt; dies entspricht einer Rücklaufquote von 72 %. Auch von der Möglichkeit, individuelle Anmerkungen vorzunehmen, wurde rege Gebrauch gemacht. Dabei wurde konstruktive Kritik geäußert, die Arbeit des Verwaltungsgerichts aber auch gelobt. Insgesamt stellt das Ergebnis der Umfrage ein repräsentatives Bild der Beurteilung durch die "Kunden" des Verwaltungsgerichts dar.
Gegenstand der 33 Fragen waren alle Bereiche des Gerichts, mit denen Rechtsanwälte und Behördenvertreter in der täglichen Arbeit in Berührung kommen. So konnten die Geschäftsstellen (Serviceeinheiten), die Arbeit der Richterinnen und Richter, die Ausstattung und das Erscheinungsbild des Gerichts sowie seine Außendarstellung etwa durch die Homepage mit den Noten 1 (= sehr gut) bis 5 (= mangelhaft) beurteilt werden. Wo den Befragten eine Beurteilung nicht möglich erschien, stand ihnen die "Note" 0 zur Verfügung.
Das Gesamturteil fällt mit der Durchschnittsnote von 2,18 sehr positiv aus. Ein hervorragendes Ergebnis erzielten insbesondere die Geschäftsstellen (Serviceeinheiten). Was die richterliche Tätigkeit angeht, so wurden die besten Noten bei den Fragen nach Erreichbarkeit, Auftreten/Freundlichkeit und Verhandlungsführung vergeben. Dies dürfte den manchmal erhobenen Vorwurf, dass Richter selten erreichbar seien und auf die Belange der Rechtsuchenden nicht hinreichend eingingen, jedenfalls für das Verwaltungsgericht Freiburg widerlegen.
Die Fragebögen enthielten auch Kritik und Verbesserungsvorschläge; diese wurden in einer Personalversammlung von den Angehörigen des Gerichts diskutiert und - wo nötig - umgesetzt. Soweit vor allem die aus Sicht der Befragten zu lange Dauer der Verfahren kritisiert wurde, versteht das Verwaltungsgericht das Ergebnis der Umfrage als Appell, seine in den vergangenen Jahren bereits erfolgreichen Bemühungen um eine Verkürzung der Laufzeiten fortzusetzen. So ist es 2004 gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer von Klagen in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen um 1,5 Monate auf 8,2 Monate zu verringern. Auch wenn sich dieses Ergebnis sehen lassen kann, so strebt das Verwaltungsgericht eine weitere Verbesserung an, damit die Prozessbeteiligten möglichst schnell "zu ihrem Recht kommen".
Das Ergebnis der Befragung kann im einzelnen unter
